Mannschaftstransportwagen

Die Aufgabe des MTF ist der Transport von Mannschaft zu einer Einsatzstelle. Auch der Mehrzweckanhänger – MZA wird mit dem Fahrzeug gezogen jedoch auch kleinere Geräte können mit dem Fahrzeug schnell über größere Strecken transportiert werden. Bei schlechter Witterung kann das Fahrzeug ebenso als Aufenthaltsmöglichkeit für Einsatzkräfte und Betroffene dienen.

Neben seinen Aufgaben im regulären Einsatzdienst wird das Mannschaftstransportfahrzeug häufig für Aufgaben des Vereins eingesetzt oder von der Jugendfeuerwehr genutzt.

Tragkraftspritzenfahrzeug

Das Tragkraftspritzenfahrzeug (kurz: TSF) erhielten Ihren Namen da diese Fahrzeuge durch ihre entnehmbare Feuerlöschkreiselpumpe (Tragkraftspritze) zur Brandbekämpfung. Es verfügt über eine ähnliche feuerwehrtechnische Beladung wie das ehemalige Löschgruppenfahrzeug 8, ist jedoch im Gegensatz zu diesem nur mit einer Staffel besetzt.

Ein Tragkraftspritzenfahrzeug ist ein Fahrzeug zur Brandbekämpfung und zur einfachen technischen Hilfeleistung. Es hat eine Besatzung von 1/5 (Staffel – 1 Staffelführer, 2 Trupps und 1 Maschinist). Die feuerwehrtechnische Beladung ist ausgelegt für eine Gruppe (insgesamt 9 Kräfte).

Löschgruppenfahrzeug 10

Das Löschgruppenfahrzeug ist vorwiegend zur Brandbekämpfung und Menschenrettung ausgelegt. Es rückt als erstes Löschfahrzeug im Löschzug aus und führt insgesamt 1.200 Liter Wasser und 120 Liter Schaummittel mit. Zusätzlich befinden sich Geräte zur technischen Hilfe nach Verkehrsunfällen in den Geräteräumen, darunter hydraulisches Rettungsgerät und Materialien zur Sicherung und Stabilisierung verunfallter PKW.

Gerätewagen

Gerätewagen (GW) sind in Deutschland spezielle Fahrzeuge, welche dafür ausgelegt sind, umfangreiches Gerät für ein Aufgabenfeld an Einsatzstellen zu bringen. Sie unterscheiden sich heute von den Rüstwagen dadurch, dass sie im Wesentlichen dem Transport des Gerätes dienen, während im Rüstwagen auch festeingebaute Geräte (Stromerzeuger, Seilwinde) vorhanden und diese mit Allradantrieb ausgerüstet sind. Als weiterer Unterschied kommt hinzu, dass Rüstwagen im Regelfall mit einer Truppkabine (0/1/1/2 bzw. 0/1/2/3) ausgestattet sind, während Gerätewagen über Kabinen in Staffel- oder Gruppengröße (0/1/5/6 oder 0/1/8/9) verfügen können

Gerätewagen

Im Jahr 1994 wurde das bis dahin genutzte LF16/TS, Baujahr 1957, aus technischen Gründen stillgelegt. Es gelang dem Verein, aus den Beständen des THW ein Ersatzfahrzeug zu erwerben. Dieses wurde in Eigenarbeit zu einem Gerätewagen ausgebaut.

Auch dieses Fahrzeug besitzt neun Sitzplätze. Da das LF 8/6 nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,49 t besitzt, werden Ausrüstungsgegenstände, die nicht unbedingt für den Ersteinsatz benötigt werden, auf diesem Fahrzeug transportiert.